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Sachverständiger für
Vorbeugenden Brandschutz
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leistungen 1. Leistungen als Architekt

Architektenleistungen nach HOAI § 15
Ein Schwerpunkt meiner Arbeit als Architekt liegt in der Sanierung von denkmalgeschützten Altbauten. Sie können alle gewünschten Architektenleistungen und die gewünschten Brandschutzdienstleistungen aus einer Hand erhalten und haben somit nur einen Ansprechpartner..



2. Leistungen als Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz

Beratung
Wir beraten private und öffentliche Bauherren, Generalunternehmer, Architekten, Ingenieurbüros im Vorfeld der Entwurfs- und Genehmigungsplanung und während der Ausschreibung und Ausführungsplanung.

Brandschutzkonzepte und Gutachten
Wir erstellen Brandschutzkonzepte, Brandschutzgutachten, Sachverständige Stellungnahmen und Nachweise nach DIN 18230 und Industriebaurichtlinie und Beurteilungen des Rauch und Wärmeabzugs nach DIN 18232.

Entrauchungskonzepte mit Ingenieurmethoden
Wir entwickeln für sie mit GTD – Dresden Simulationsmodelle. Mit den Aussagen aus diesen hochkomplexen Simulationen optimieren wir gemeinsam bauliche Anforderungen und technische Anlagen.

Bestandsanalysen
Wir beurteilen Ihr bestehendes Gebäude in Bezug auf Mängel im Brandschutz, baulich, technisch und organisatorisch.

Risikoanalyse
Wir erstellen Risikoanalysen auf Basis von eigenen Begehungen und Bestandsanalysen auch in Zusammenarbeit mit Ihrer Versicherung.

Sanierungskonzepte
Wir erstellen Sanierungskonzepte bezüglich des vorbeugenden baulichen Brandschutzes aus den Bestandsanalysen und erstellen Maßnahmenkataloge.

Löschwasserrückhaltung
Wir planen und berechnen notwendige Löschwasserrückhaltevolumen nach der LöRüRL und die zusätzlich notwendigen baulichen Anforderungen.

Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne
Wir fertigen für Sie Brandschutzpläne, Rettungsweg- und Übersichtspläne, Feuerwehrpläne nach DIN 14095, Alarm- und Einsatzpläne, Gefahrenabwehr- und Katastrophenschutzpläne sowie Brandschutzordnungen Teil A, B und C.

Brandverhütungsschau
Wir beteiligen uns für Sie an den notwendigen Brandverhütungsschauen in Ihren Objekten.



3. Leistungen als Sachverständiger für brandschutztechnische Bau- und Objektüberwachung

Fachbauleitung
Wir stehen Ihnen als Fachbauleiter und Betreuer während der Bauphase zur Verfügung. Wir sichern die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes, wir übernehmen verantwortlich die Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes.

Prüfungen und Abnahmen
Wir beteiligen uns an Abnahmen und Prüfungen, als Fachbauleiter sind wir zuständig für die Verwendbarkeitsnachweise, die Unternehmerbescheinigungen, die Übereinstimmungsprüfungen mit den Zulassungskonformen Ausführungen.

Dokumentation
Das Brandschutzkonzept, die Anforderungen an die tragenden Bauteile und die brandschutztechnischen Belange zeichnen wir auf Wunsch in die Baupläne, auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Bestandspläne.
Wir erstellen die Matrix für das zusammenwirken aller Systemkomponenten und die Prüfakte entsprechend der Prüfgrundsätze der Prüfverordnung.




4. Rauchversuche nach vfdb Leitfaden

Stufe 1

Rauchversuche mit eigenen Anlagen

Wir führen für Sie Rauchversuche mit eigenen Anlagen durch.

Stufe 2 und Stufe 3

Rauchversuche mit GTD Dresden

Wir organisieren für Sie Rauchversuche in Versammlungsstätten, Atrien, Hallen. Die Versuche werden über Heißgasanlagen der Fa. GTD durchgeführt. Wir begleiten Sie und organisieren für Sie die Durchführung.

Download PDF (40 kb): Grundsätze für Rauchversuche



5. Arbeitsschutz auf der Baustelle
Im Rahmen der Tätigkeit als Sachverständiger nach 1. und 2. bieten wir die Dienstleistung als Sigeko mit an, so dass Sie für Ihre Baustelle nur einen Ansprechpartner haben.

Baustellenverordnung
Für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle, ist die Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998, BGBl 1 zu beachten. Wenn die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und mehr als 20 Beschäftigte auf der Baustelle gleichzeitig tätig sind oder der Umfang der Arbeiten ca. 500 Personentage überschreitet, sind der zuständigen Behörde detaillierte Angaben über die Baustelle/Baustelleneinrichtung (SiGe-Plan) mitzuteilen. In diesem Fall ist vom Bauherrn ein Sicherheitskoordinator zu bestellen.

SiGeKo
Vom Bauherrn ist ein SiGeKo zu bestellen, der die Arbeitssicherheit der ausführenden Firmen auf der Baustelle überwacht und koordiniert. Der SiGeKo muß dem Gewerbeaufsichtsamt namentlich benannt werden. Wir machen das für Sie und Sie haben nur einen Ansprechpartner.

SiGe-Plan
Wir erstellen für Sie Sicherheits- und Gesundheitspläne, die einvernehmlich mit dem Gewerbeaufsichtsamt abgeklärt werden.



Lothar Gerwing • Dipl. Ing. Architekt • Schildfarneck 7c • 23566 Lübeck • Fon (0451) 709 96 45 • Fax (0451) 709 96 48 • Mobil (0151) 15 22 94 13